Datenschutz


Einverständniserklärung - Datenschutz
Eine Schulhomepage und medial veröffentlichte Projekte leben u. a. von Bildern aus dem Schulleben. Auf diesen Bildern sind SchülerInnen und LehrerInnen deutlich zu erkennen. Rechtsgrundlagen sind zu beachten.
Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass im Unterricht der MS Velden und im Rahmen von schulischen Arbeitsgemeinschaften und Projekten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von und mit SchülerInnen und LehrerInnen gemacht werden.
Die Eltern sind damit einverstanden, dass die Ergebnisse dieser Aktivitäten (Foto-, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen), auf denen ihre Kinder klar zu erkennen sind, im Rahmen schulischer Veranstaltungen und für schulische Zwecke, insbesondere in Publikationen wie Schülerzeitungen, Jahresbericht, Schulchronik, Internet-Auftritt der Schule, Tage der Offenen Tür, Videofilmen und Multimedia-Produktionen der Schule veröffentlicht werden. Jede weitergehende Veröffentlichung, insbesondere die Nutzung für kommerzielle Zwecke oder überregionale Funk- und Fernsehausstrahlung bedarf der  gesonderten Zustimmung der Eltern. Die Schule verspflichtet sich, dafür zu sorgen, dass mögliche negative Auswirkungen ausgeschlossen werden. Daher werden keine privaten Adressen, Telefon- und Faxnummern publiziert. Im Internet werden keine realen Familiennamen genannt und alle schülerbezogenen Angaben so anonymisiert, dass Rückschlüsse auf die reale Person weitgehend ausgeschlossen sind. Die Angabe von privaten E-Mail Adressen bedarf einer auf den Einzelfall beschränkten besonderen Genehmigung der Betroffenen.

Die Eltern sind außerdem damit einverstanden, dass die während des Schulunterrichts entstandene Werke ihrer Kinder in Publikationen der Schule sowie in sonstigen schulischen Kontext stehenden Publikationen veröffentlicht werden dürfen.
Diese Zustimmung zur Veröffentlichung schulischer Medienprodukte gilt bis auf Widerruf.

Schüler/innen, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind berechtigt, die Zustimmung selbst zu geben bzw. sie zu widerrufen.


Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Das Bildungsdokumentationsgesetz
§3 Abs 1 und 2 BilDokG sehen vor, dass der Schulleiter/die Schulleiterin für die Vollziehung des SchUG sowie der sonstigen schulrechtlichen Vorschriften folgende schülerbezogene Daten nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten automationsunterstützt zu verarbeiten hat: • Namen • Geburtsdatum • SV-Nummer • Geschlecht • Staatsangehörigkeit • Anschrift am Heimatort, gemäß Angaben des Erziehungsberechtigten bzw. der Schülerinnen und Schüler • Beginn- und Beendigungsdatum, Beendigungsform der jeweiligen Ausbildung • Religionsbekenntnis gemäß Angaben des Erziehungsberechtigten bzw. der Schülerinnen und Schüler • Erstes Jahr der allgemeinen Schulpflicht • Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf • Eigenschaft als o. oder ao. Schüler • Schulkennzahl, Schulformkennzahl • andere mit dem Schulbesuch zusammenhängende Daten über die Teilnahme an Unterrichts- und Betreuungsangeboten, den Schulerfolg, die Schul- bzw. Unterrichtsorganisation, den Bildungsverlauf sowie die Inanspruchnahme von Transferleistungen aus dem Familienlastenausgleich
Schulunterrichtsgesetz
Folgende Amtsschriften haben die Schulen gem. §77 SchUG zu führen: • Schülerstammblätter, in die die für die Ausstellung von Zeugnissen (§22) notwendigen Daten sowie die Noten der Jahreszeugnisse und die darin enthaltenen Entscheidungen und Verfügungen aufzunehmen sind; • Klassenbücher für jede Klasse, die zur Eintragung der Namen der Schüler der Klasse, der Unterrichtsgegenstände eines jeden Schultages, der unterrichtenden Lehrer bzw. Lehrerinnen, des durchgenommenen Lehrstoffes, der vom Unterricht fernbleibenden Schüler bzw. Schülerinnen und besonderer Vorkommnisse ua. bestimmt werden können; • Prüfungsprotokolle In Hinblick auf die Schülerstammdaten konkretisiert §22 SchUG die zu verwendenden Daten. Diese beinhalten etwa: • die Bezeichnung, Form bzw. Fachrichtung der Schulart und den Standort der Schule; • die Personalien des Schülers; • die besuchte Schulstufe und die Bezeichnung der Klasse (des Jahrganges); • die Unterrichtsgegenstände der betreffenden Schulstufe und die Beurteilung der darin erbrachten Leistungen (§20), sofern der Unterricht in Leistungsgruppen erfolgt, auch die Angabe der Leistungsgruppe; • die Beurteilung des Verhaltens des Schülers/der Schülerin in der Schule Gemäß §61 Abs 3 SchUG haben die Erziehungsberechtigten »die für die Führung der Amtsschriften der Schule erforderlichen Dokumente vorzulegen und Auskünfte zu geben sowie erhebliche Änderungen dieser Angaben unverzüglich der Schule mitzuteilen«.
Rechtliche Konsequenzen
• Die Schulleitung muss das Grundrecht auf Datenschutz einhalten! • Die Schulleitung darf nur unter Beachtung des Grundrechts personenbezogene Daten verwenden. • Für das Verwenden personenbezogener Daten bedarf es entweder einer gesetzlichen Grundlage (im DSG, im SchUG oder in anderen Gesetzen, etwa dem BilDokG) oder einer Zustimmung der Erziehungsberechtigten. • Überdies muss das Verwenden personenbezogener Daten verhältnismäßig sein. • Die Schulleitung kann in Hinblick auf die betroffenen Personen im Einzelfall eine Auskunftspflicht, eine Richtigstellungspflicht und eine Löschungspflicht treffen
Cookies
Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
Web-Analyse
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Datenschutzinformation gemäß Art. 12ff DSGVO im Rahmen der Schulverwaltung an österreichischen Schulen gemäß Art. 14 B-VG


Verarbeitungstätigkeit
Datenverarbeitungen, die im Vollzug des Schulrechts erfolgen. (siehe hier insbesondere Anlage 1, 1a und 2 Bildungsdokumentationsgesetz), sowie Serviceleistungen auf Schülerwunsch (z.B. Kopiersystem, Essensbestellung)


Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die/der jeweilige Schulleiter/in gemäß § 2 Abs. 3 Bildungsdokumentationsgesetz. Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gem. Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis:  www.schulen-online.at


Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
An den Landesschulräten ist ein/e Datenschutzbeauftragte/r für das jeweilige Bundesland eingerichtet.
Liste der Datenschutzbeauftragten in den Landesschulräten sowie für Zentrallehranstalten und Pädagogische Hochschulen 


Rechtsgrundlage und Zwecke der Datenverarbeitungen an österr. Schulen (Art. 6 DSGVO)
Alle schulgesetzlichen Verpflichtungen, die für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegen bzw. die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Zuge der Schulverwaltung erforderlich sind. (siehe hier insbesondere Anlage 1, 1a und 2 Bildungsdokumentationsgesetz). Hier besteht auf Grund des Schulrechts die gesetzliche Verpflichtung der Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten zur Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten.
Serviceleistungen auf Schülerwunsch (z.B. Kopiersystem, Essensbestellung, Bereitstellung von edu.Lizenzen) sowie Öffentlichkeitsarbeit der Schule (z.B. Fotos von Schüler/innen bei Schulveranstaltungen). Soweit die Datenverarbeitung auf Einwilligung beruht, besteht das jederzeitige Recht auf Widerruf gemäß Art 7 DSGVO.
Weitergabe von Daten im Notfall – z.B. Übergabe der Kontaktdaten der Eltern eines Schülers bei Verletzung an die Rettung


Datenkategorien
Die Aufzählung der für die Vollziehung des Schulrechts zu verarbeitenden Datenkategorien ist in §§ 3ff in Verbindung mit den Anlagen des Bildungsdokumentationsgesetzes gesetzlich geregelt.
Generell werden im Rahmen der Schulverwaltung Daten nur bei den  Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten selbst erhoben.


Übermittlung und Empfänger 
Gesetzliche Regelungen:
Zuständiger Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „„Statistik Österreich“„) und der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung;
Bundesanstalt Statistik Österreich
Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.
Auf Grund der Einwilligung der Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten
Verkehrsverbünde im Zuge der Schülerfreifahrt
Alumni-Verbände an Schulen, Elternvereine
IT-Dienstleister (z.B. zum Nachweis der Berechtigung des Bezugs verbilligter Edu-Lizenzen
und ähnliche


Übermittlung in Drittländer oder Internationale Organisationen
Im Zuge der Schulverwaltung an österr. Schulen erfolgt grundsätzlich keine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der EU. Für Datenübermittlungen im  Bereich der österr. Auslandsschulen sind die Bestimmungen in den jeweiligen völkerrechtlichen Verträgen nach Maßgabe der Grundsätze der DSGVO anzuwenden. Datenübermittlungen im Zuge des internationalen Schüleraustausches (z.B. Erasmus) beruhen prinzipiell auf Einwilligung.


Speicherdauer
Durch die jeweiligen gesetzlichen Materienbestimmungen vorgegeben (siehe etwa: § 77 SchUG zum Klassenbuch, § 77a SchUG zur Aufbewahrung von [Prüfungs]Protokollen und Aufzeichnungen)


Rechte des Betroffenen
Die Rechte des Betroffenen müssen gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden. Dies ist gemäß § 2 Abs. 3 Bildungsdokumentationsgesetz der jeweilige Schulleiter. Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gem. Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis www.schulen-online.at. 
Soweit die Datenverarbeitung auf Einwilligung beruht besteht das jederzeitige Recht auf Widerruf gemäß Art 7 DSGVO.
Eine betroffene Person das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden. (Art 15 DSGVO)
Weitere Betroffenenrecht (Art. 16 – 21 DSGVO)
Eine betroffene Person hat das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten oder deren Vervollständigung zu verlangen. 
Eine betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern die in Art 17 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind. 
Eine betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, sofern die in Art 18 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind.  
Eine betroffene Person hat das Recht, seine personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Eine betroffene Person hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, sofern der Verantwortliche nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweist (z.B. Gesetzesvollzug), die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Betroffenen Person überwiegen.


Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Bereich der Schulverwaltung sowie Leistungsbeurteilung finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling statt, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder diesen in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.


Aufsichtsbehörde
Österreichische Datenschutzbehörde
www.dsb.gv.at, T +43 1 52 152-0, dsb@dsb.gv.at


Beschwerderecht (Art 77 DSGVO)
Eine betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie/er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.